Asbestanalyse

GESUNDHEITSGEFAHREN MIT EINEM ASBEST-GUTACHTER VERMEIDEN!

Besondere Produkteigenschaften wie z.B. säurebeständig, hitzebeständig und nicht brennbar machten Asbest ab 1930 zu einem beliebten Werkstoff, der über Jahrzehnte hinweg beim Bau oder in der Industrie eingesetzt wurde. Aufgrund einer nachweislich krebserregenden Wirkung trat 1993 schließlich ein Herstellungs- und Verwendungsverbot in Kraft. Heutzutage denken viele Menschen bei Asbest zuallererst an die typischen Wellasbestplatten, die auf Dächern verarbeitet wurden. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass der Werkstoff nahezu keine Rolle mehr spielt. Das kann ein großer Fehler mit weitreichenden Folgen sein!

Langlebige Asbestprodukte, die damals in großen Mengen verbaut wurden, finden sich noch immer in zahlreichen Gebäuden. Bleiben sie in den Dächern, Böden und Wänden versiegelt, besteht in der Regel kein unmittelbares Gesundheitsrisiko für die Bewohner. Ganz anders sieht es jedoch beim sogenannten Bauen im Bestand aus. Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen in Deutschland derzeit viele Bestandsbauten kurz vor Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen. Bei diesen wertsteigernden oder -erhaltenden Maßnahmen besteht die Gefahr, gesundheitsschädliche Asbestfasern freizusetzen. Daher soll es ab nächstem Jahr eine neue Verordnung geben.

 

Für HÄUSER, WELCHE VOR DEM 31.10.1993 ERBAUT WURDEN: NEUE VERORDNUNG MACHT AB 2023 EINE ASBESTANALYSE VON EINEM SACHKUNDIGEN NOTWENDIG

Seit vielen Jahren regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen. Wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest auszuführen sind, explizieren die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRG S519). Häufig liegt beim Bauen im Bestand aber keine Kenntnis über die örtliche Situation vor. Zudem ist im Handwerk nicht flächendeckend bekannt, dass Baustoffe und -chemikalien das gefährliche Mineral enthalten können. Daher kommt es bei handwerksnahen Tätigkeiten nach wie vor zu Berührungen mit asbesthaltigen Baustoffen. Um alle Beteiligte besser zu schützen, ist eine Ergänzung der Verordnung für Anfang 2023 geplant. Neu hinzukommen soll eine Gefährdungsbeurteilung vor der Durchführung baulicher Maßnahmen. Derjenige, der Bautätigkeiten initiiert, verfügt dabei über Informations- und Mitteilungspflichten. Das heißt, dass der Bauherr bzw. der Auftraggeber im Vorfeld ermitteln muss, ob Asbest vorhanden ist. Im Falle einer Asbestbelastung muss er dann entsprechende Maßnahmen einleiten. Hierfür sollte ein fachkundiger Experte für Asbestanalysen herangezogen werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU ASBEST

Viele Jahrzehnte hinweg wurden asbesthaltige Baustoffe vielseitig verwendet. Erst Jahre später machten sich die negativen Auswirkungen des gesundheitsgefährdenden Materials bemerkbar. Um Unklarheiten zu beseitigen, erhalten Sie hier zunächst Antworten auf die Fragen, die häufig im Zusammenhang mit Asbest gestellt werden.

WAS IST ASBEST?

Asbest ist ein Oberbegriff für verschiedene, natürlich vorkommende Silikat-Minerale. Für die Gewinnung der Fasern muss zunächst asbesthaltiges Erz in Minen gefördert werden, ehe die Weiterverarbeitung in Asbestwerken erfolgt. Asbest galt lange Zeit als Wundermineral, weil es über eine Reihe sehr praktischer Eigenschaften verfügt. Hierzu zählen beispielsweise eine geringe elektrische Leitfähigkeit, die Beständigkeit gegen Hitze und verschiedene Chemikalien, eine hohe Festigkeit oder gute Dämmeigenschaften.

Asbestzementplatten

Asbestzementplatten

WARUM IST ASBEST GEFÄHRLICH?

Im Jahr 1993 trat in Deutschland ein allgemeines Asbestverbot in Kraft. Seit 2005 ist auch in der gesamten EU die Verarbeitung und der Verkauf des gefährlichen Stoffes untersagt. Der Grund dafür sind die gesundheitlichen Risiken, die dem Gefahrstoff einhergehen. Die Asbestfaser teilen sich der Länge nach und werden somit immer dünner. Die feinen, leichten Fasern schweben sehr lange in der Innenraumluft und gelangen so in die Atemwege. Die eingeatmeten Asbestfasern dringen in die Alveolen (Lungenbläschen) vor und verkapseln sich zunächst dort, mit der Zeit kommt es zur Vernarbung der Lunge. Im Laufe der Zeit und mit zunehmenden Vernarbungen der Lunge kommt es zur Asbestose. Die ersten Anzeichen der Asbestose sind leichte Kurzatmigkeit und Abnahme der körperlichen Belastbarkeit. Krebserkrankungen wie z.B. Lungen- und Kehlkopfkrebs oder Mesotheliom (Tumordes Rippenfells oder Bauchfells) können die Folge sein, wenn die Asbestfasern weiter im Körper wandern.

Der Zeitraum zwischen dem Einatmen bis hin zu einer mit Asbest assoziierten Krankheit kann dabei bis zu 30 Jahren betragen. Diese Latenzzeit erklärt, weshalb Asbest so lange in vielen Branchen verwendet wurde. Auch heute sterben jährlich noch viele hundert Menschen an Krankheiten, die als Folge einer Exposition mit Asbeststäuben auftraten.

War man sich lange Zeit des Risikos nicht bewusst, kann heute bei geplanten Arbeiten an alten Gebäuden die Sicherheit aller durch eine Asbestanalyse gewährleistet werden. Aus diesem Grund verpflichtet die für 2023 geplante Verordnung zu einer Untersuchung auf asbesthaltige Baustoffe, bevor an älteren Gebäuden Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Aber auch wenn der Verdacht besteht, gesundheitsgefährdenden Asbestfasern ausgesetzt zu sein, sorgt ein Asbest-Gutachten für Klarheit.

WANN UND WESHALB WURDE ASBEST VERBAUT?

Aufgrund der zahlreichen Materialeigenschaften wundert es nicht, dass Asbest ab 1900 einer breiten Palette von Produkten eingebracht wurde. Unzählige Verwendungsmöglichkeiten wurden dem Mineral nachgesagt. Einsatzbereiche waren beispielsweise der Schiffsbau, die Textilverarbeitung, der Automobilbereich und vor allem die Bauindustrie. Besonders zwischen 1960 und 1990 fand eine intensive Nutzung im privaten und öffentlichen Gebäudebau statt. So kann angenommen werden, dass nach dem 2. Weltkrieg in bis zu 50 Prozent der Häuser asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Beispiele dafür sind Fassaden, Fensterbänke, Dämmmaterialien, Fußbodenkleber, Dachdeckungen oder Rohre.

Fasern des Minerals Chrysotilasbest

Chrysotil-Asbestfasern

Bei schwachgebundenen Asbestprodukten werden nur geringe Mengen von Bindemitteln herangezogen, weshalb ein hoher Anteil des gefährlichen Minerals enthalten ist. Verwendung fanden diese Baumaterialien vor allem in Form von Spritzasbest in verschiedenen Industriebauten oder anderen baulichen Großprojekten. Aufgrund des hohen Asbestanteils geht von diesen Stoffen eine große Gesundheitsgefahr aus und schädliche Fasern können schon bei Berührung oder leichten Erschütterungen in die Luft kommen. Das ist auch der Grund, weshalb in den neunziger Jahren viele Gebäude mit schwachgebundenen Asbestprodukten saniert und von entsprechendem Baumaterial befreit wurden.

Hingegen wird von festgebundenen Asbestprodukten gesprochen, wenn Zement, PVC oder ähnliche Bindemittel zur Herstellung des Endprodukts herangezogen werden. So zeichnen sich beispielsweise Bodenbeläge (Flex-Platten, Vinyl-Fliesen, …) oder auch in Asbestzementprodukte (Fassadenplatten, Kabelkanäle, Dachplatten, …) durch einen relativ geringen Asbestanteil aus. Finden sich in Gebäuden oder Wohnungen diese Art von Baustoffen, besteht für die Bewohner in den meisten Fällen keine unmittelbare Gefahr – solange das Material fest eingebaut und unbeschädigt ist. Erfolgt aber eine unsachgemäße Behandlung – durch beispielsweise Bohrung, Sägen oder Schleifen – können gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden. Aus diesem Grund sollten geplante Baumaßnahmen an älteren Gebäuden vorher unbedingt mit einem sachkundigen Experten für Asbest abgeklärt werden.

Asebsthaltige Floorflexböden

Asebsthaltige Floor-Flexböden

WIE KANN MAN ASBEST FESTSTELLEN?

Wer um die gesundheitsgefährdende Wirkung des Minerals weiß, fragt sich natürlich, wie Asbest in Gebäuden oder der Wohnung erkannt werden kann. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Asbest eine faserige Struktur aufweist. Der gefährliche Baustoff liegt aber häufig in festgebundener Form, beispielsweise in Verbindung mit Zement, vor. Somit kann sich nicht auf ein spezifisches Aussehen verlassen werden. Hinzu kommt, dass asbesthaltige Materialien keine Strahlung abgeben oder über einen typischen Geruch verfügen. Insgesamt ist es für Laien daher sehr schwierig, Asbest in den eigenen vier Wänden zu erkennen.

Bevor Bauarbeiten an Gebäuden durchgeführt werden, die vor 1993 errichtet wurden, sollte daher immer zuerst ein Sachkundiger für Asbest zurate gezogen werden. Nur so kann zuverlässig verhindert werden, dass es zu einer versehentlichen Freisetzung der feinen, krebserregenden Fasern kommt.

ASBESTANALYSE DURCH EINEN FACHKUNDIGEN GUTACHTER

Der richtige Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ist gesetzlich geregelt. Zuvor, um Asbest in der Bausubstanz festzustellen, sollte eine Asbestanalyse vom Sachkundigen durchgeführt werden. Wichtige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind nachfolgend beantwortet.

WANN SOLLTE EINE ASBESTANALYSE STATTFINDEN?

Das Dach neu isolieren, Wände einreißen oder alte Fenster modernisieren – immer dann, wenn Räume, die vor über 25 Jahren gebaut wurden, saniert werden sollen, ist große Vorsicht geboten. In vielen der damals oft verwendeten Baustoffe befinden sich krebserregende Asbestfasern. Bei Bauarbeiten können sie freigesetzt und mit der Luft in die Atemwege gelangen. Ohne es zu wissen, können Handwerker oder Bewohner bei Maßnahmen, um bspw. mit einer neuen Dämmung die Energiewerte zu verbessern, in Berührung mit dem Gefahrstoff kommen. Um das zu verhindern, sollte vor geplanten Renovierungen oder Sanierungen bei Gebäuden, die bis 1993 errichtet wurden, eine umfassende Asbestanalyse durchgeführt werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesanpassung 2023 müssen diejenigen, die Bauaktivitäten an solchen Häusern veranlassen möchten, klären lassen, ob Asbest vorhanden ist. Nur wenn ein ausführliches Asbest-Gutachten vorliegt, können anschließend besondere Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter, Nutzer und auch Anwohner getroffen werden.

WIE ARBEITET EIN FACHKUNDIGER ASBEST-GUTACHER?

Um die erforderlichen Verfahren für eine Asbestanalyse durchzuführen, müssen Asbest-Gutachter über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Als Sachkundige für Asbest (nach TRGS 519) habe ich lange Erfahrung in diesem Bereich, wobei mein Leistungsspektrum folgende Schritte umfasst: 

Erstbegehung

Probenentnahme

Laboruntersuchung

Ergebnisauswertung

Zunächst mache ich mir bei einer visuellen Inspektion einen ersten Eindruck des Gebäudes, wobei die Identifizierung potenzieller Schadstoffquellen im Vordergrund steht. Materialproben werden von den verdächtigen Baustoffen entnommen, um eine potenzielle Schadstoffbelastung festzustellen. In der anschließenden Laboruntersuchung werden verschiedene Verfahren angewendet, um eine mögliche Asbestbelastung und deren Konzentration in den Proben festzustellen. Zuletzt wird die Schadstoffbelastung anhand der gewonnenen Daten verständlich dargestellt. Basierend auf diesen Ergebnissen können Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Die Materialuntersuchungsverfahren erfolgen nach der VDI 3866 Blatt 5 mit einer Nachweisgrenze von 0,1 % oder nach der VDI 3866 Blatt 5 Anhang B mit einer Nachweisgrenze von 0,001 %.

 

WAS FOLGT NACH EINER ASBESTANALYSE?

Wird das Vorhandensein von Asbestprodukten durch einen Fachkundigen bestätigt, berät dieser auch über das weitere Vorgehen. Geht von asbesthaltigen Materialien eine direkte Gesundheitsgefahr aus, sollte unmittelbar eine Sanierung ins Auge gefasst werden. Aber auch, wenn die betroffenen Baustoffe fest verbaut und intakt sind, kann deren Entfernung sinnvoll sein. So kann die technische oder bauliche Situation, wie Schäden infolge von Verwitterung, Verschleiß oder Abnutzung, eine Entfernung von asbesthaltigen Materialien notwendig machen.

Asbestsanierung

Asbestsanierung

Egal, aus welchem Grund sich für eine Asbestsanierung entschieden wird, in jedem Fall muss ein, für die Gefahrstoffbeseitigung zertifiziertes Unternehmen beauftragt werden. Neben der Einhaltung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und auch Arbeiter, ist so auch für die ordnungsgemäße Entsorgung des Asbests gesorgt. Nach einer Asbestsanierung besteht dann einerseits keine Gefahr mehr, zufällig – bei kleinen Umbauten – mit dem Mineral in Berührung zu kommen. Andererseits wird eine Wertminderung des Gebäudes, die durch Asbest zu erwarten ist, verhindert.

Nach einer Asbestsanierung ist eine Erfolgsmessung bzw. Freimessung zwingend erforderlich. Diese Messung führe ich als Sachverständige aus.

RAUM STUTTGART UND UMGEBUNG: ASBESTANALYSE DURCH BAUBIOLOGIE Lohmann

Seit dem Inkrafttreten des Asbestverbots sind mittlerweile beinahe 30 Jahre vergangen, dennoch ist die Thematik nach wie vor sehr aktuell. Wenn auch Sie Umbauarbeiten an einem Bestandsgebäude planen und sicher erkennen wollen, ob Asbest im Material vorliegt, sollten Sie sich an einen Sachverständigen für Asbest wenden. Nur so können Sie Ihren Mitwirkungs- und Informationspflichten nachkommen. Als Sachkundige für Asbest (nach TRSG 519) gehört die Asbestanalyse seit vielen Jahren zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Sowohl im Raum Stuttgart, in Schorndorf, Schwäbisch Gmünd, Aalen, Göppingen, Ulm oder der Umgebung berate ich Sie umfassend bei Ihrem Vorhaben.